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In Europa sollen im Interesse der Patienten die Schranken bei der medizinischen Versorgung fallen. Die EU-Kommission sammelt zu diesem Thema Vorschläge und möchte im kommenden Jahr den EU-Staaten einen Gesetzesvorschlag machen. Brüssel sieht sich zum Handeln gezwungen, da der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Grundsatzurteile gesprochen hat. Diese heben nationale Beschränkungen für Behandlungen im EU-Ausland auf. Nach Sicht des Gerichts gehören medizinische Leistungen zum im EU-Vertrag garantierten freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Jedoch wird dieser Vorschlag auf Gegenwehr stoßen, meint die Europaabgeordnete Jean Lambert aus Großbritannien. “Die Mitgliedstaaten sind sehr empfindlich, wenn irgendetwas auch nur im Entferntesten so aussieht, als ob ihre Kontrolle über das Gesundheitswesen eingeschränkt werden könnte. Die Kommission schwankt zwischen dem Freien Markt, und dem was die Mitgliedsstaaten wollen.” In der Vergangenheit hatten sich Krankenkassen beispielsweise geweigert, Operationen ihrer Mitglieder in anderen EU-Staaten zu bezahlen. Diese hatten dagegen geklagt und in Luxemburg Recht bekommen. Nach Einschätzung der Kommission könnte mehr Wettbewerb in der EU dafür sorgen, dass nationale Gesundheitssysteme besser und kostengünstiger werden.
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