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Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Beihilferegelung für Baumwolle für nichtig erklärt. Damit folgt das Gericht einem Ansuchen aus Madrid, das durch die neue Regelung Baumwollanbauer in Spanien benachteiligt sah. In der EU wird der Baumwollanbau in Ländern wie Spanien und Griechenland massiv subventioniert. Nach dem neuen System, das auch für die Tabak und Olivenöl gilt, wurde die Verbindung zwischen dem Produktionswert und den Subventionen teilweise aufgegeben. Da Spanien sehr viel Olivenöl, Baumwolle und Tabak herstellt, wird es benachteiligt. Nun soll eine neue Regelung ausgearbeitet werden. Milliardenschwere Subventionen in den Industrieländern sind ein Hauptgrund für den Verfall der Weltmarktpreise und stellen Entwicklungsländer vor große Probleme.
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