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Im Prozess zum Mordfall Anna Politkowskaja haben die Angeklagten vor dem Militärgericht in Moskau auf nicht schuldig plädiert. Die Öffentlichkeit wurde von dem Verfahren ausgeschlossen, obwohl der Richter noch am Montag anders entschieden hatte. Die Geschworenen hatten sich geweigert, den Verhandlungssaal im Beisein der Presse zu betreten – offenbar aus Furcht um ihr Leben. In russischen Strafprozessen ist es oft schwierig, Geschworene zu finden, da diese Racheakte von Verurteilten oder deren Angehörigen fürchten.
Anna Politkowskaja, die vor allem mit Berichten zu Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien Aufsehen erregt hatte, war im Oktober 2006 in ihrem Wohnhaus in Moskau erschossen worden. Vor Gericht stehen nun vier mögliche Mitwisser. Der mutmaßliche Todesschütze selbst ist nach wie vor flüchtig. Die Entscheidung, den Prozess nicht öffentlich zu führen, stieß auf Kritik, nicht nur bei den Medien, sondern auch bei den Verteidigern, bei Politkowskajas Angehörigen sowie bei russischen Menschenrechtsorganisationen.
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tags: Anna Politkowskaja, Journalist, Russland
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