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Ein über das Internet verkauftes Baby beschäftigt zur Zeit die Presse in Belgien und den Niederlanden – und auch die Gerichte.
Schon im Juli hatte ein junges Paar aus der flämischen Stadt Gent sein Neugeborenes an ein Paar im Norden der Niederlande verkauft – wegen Geldsorgen.
Nun werden sie strafverfolgt – aber nicht wegen des Verkaufs, sondern wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung. Die Eltern hatten das Kind offenbar gleich nach der Geburt schon unter dem Namen des Käuferpaares beim zuständigen Amt angemeldet.
Kein belgisches Gesetz verbietet es ausdrücklich, Babys zu verkaufen. Auf die Angabe eines falschen Namens bei der Geburt steht aber bis zu fünf Jahren
Haft.
Nicht bekannt ist, wieviel die niederländischen Käufer für das Kind bezahlt haben; und es ist noch unklar, ob auch sie strafrechtlich belangt werden. Das Kind jedoch bleibt vorerst bei ihnen.
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