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Die 27 Justizminister haben auf den französischen Vorstoß mit Zurückhaltung reagiert. In Frankreich und Belgien gibt es das Schnellwarnsystem bereits.
Einige EU-Mitgliedsstaaten wollen jedoch enger zusammenarbeiten, wenn in einem Nachbarland ein Kind gekidnappt wird.
Dass es in Zukunft ein EU-weites Fahndungsgesetz geben könnte, wollten sie jedoch nicht ausschließen. Bedingung dafür soll sein, dass die Gesundheit oder das Leben des Kindes in Gefahr ist. Außerdem muss ein Verdacht bestehen, dass sich der Täter in einen anderen EU-Staat abgesetzt hat. Für diesen Schritt müssten die 27 Justizsysteme in der EU angepasst werden – was zur Zeit noch ausgeschlossen wird.
Gegenwind kommt aus Deutschland. Für Justizministerin Brigitte Zypries macht es wenig Sinn, ein in Düsseldorf verschwundenes Kind europaweit zu suchen.
Die Warnmechanismen in der EU gehen unterschiedlich weit: Beim Schnellwarnsystem werden beispielsweise Vermisstenmeldungen per Handy verschickt oder auf Autobahnen angezeigt.
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