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Die an multipler Sklerose erkrankte Debbie Purdy hat vor dem Obersten Gericht Großbritanniens einen bedeutenden Erfolg erzielt. Die Frau hatte verlangt, eindeutig zu wissen, ob ihr Mann bestraft wird, wenn er sie zum Sterben in die Schweizer Klinik Dignitas begleitet. Zwar ist Sterbehilfe in Großbritannien nicht erlaubt und kann mit 14 Jahren Gefängnis bestraft werden – bisher ist aber noch niemand deswegen gerichtlich verfolgt worden.
“Alle fünf Richter haben gesagt, dass die Strafverfolgungsbehörden klar sein müssen und dass britische Recht verstanden werden muss. Wir wissen, dass es 800 Mitglieder von Dignitas gibt. Wenn jedes von zwei Familienmitgliedern begleitet wird, sind das knapp 2500 Personen, die das Recht haben, informiert zu werden, und zwar jetzt”.
Das oberste Gericht des Königreichs forderte von den Strafverfolgungsbehörden klare Kritierien, wann sie rechtliche Schritte gegen Angehörige einleiten, die ihren Partnern beim Selbstmord helfen. Denn die Unsicherheit über das Schicksal von Hinterbliebenen stelle einen unzulässigen Eingriff in die Privatssphäre dar.
Diese Entscheidung stellt nach Meinung von Anwälten einen Wendepunkt bei der Rechtssprechung zur Sterbehilfe dar.
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tags: Gesetz, Großbritannien, Sterbehilfe
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