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Mit der Höchststrafe ist einer der letzten deutschen NS-Kriegsverbrecherprozesse zu Ende gegangen. Josef Scheungraber wurde von einem Münchner Schwurgericht wegen Mordes an zehn italienischen Zivilisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 90-Jährige im Juni 1944 den Befehl gegeben hatte, als Racheakt für einen Partisanenüberfall, ein Haus mit unschuldigen Zivilisten in die Luft zu sprengen. Die Angehörigen der Opfer begrüßten das Urteil.
Zwei Soldaten, die unter Scheungrabers Kommando standen, waren im Frühsommer 1944 in der Nähe der toskanischen Ortschaft Falazano von Partisanen getötet worden. In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter nun, er habe sich an Unschuldigen gerächt, weil er der wahren Täter nicht habhaft werden konnte.
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