Obwohl die Europäer vom Online-Kauf schwärmen, tätigen sie ihre Einkäufe vor allem in den Ländern, in denen sie wohnen. Ein grenzüberschreitender Internet-Handel findet kaum statt. Warum? Rund ein Drittel der Europäer kauft per Internet ein, das Gleiche im europäischen Ausland zu tun, scheint erheblich schwieriger. Der grenzüberschreitende Handel im Internet macht dürftige sieben Prozent aus. Ähnlich sieht es bei den Händlern aus: Mehr als die Hälfte verfügt über eine Internet-Seite, doch nur 21 Prozent von ihnen wickeln grenzüberschreitende Geschäfte ab.
Die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin beklagt: “Heute ist es so, dass innerhalb der EU kein grenzüberschreitender Handel stattfindet. Es gibt keinen gesamteuropäischen Einzelhandelsmarkt, stattdessen aber 27 ineffiziente Kleinmärkte.”
An praktischen Schwierigkeiten mangelt es nicht. Wie ist es beispielsweise um die Garantie für ein Produkt bestellt, das in einem anderen Mitgliedsstaat erworben wird? An wen wendet sich der Käufer, wenn es Klagen gibt? Die meisten Europäer geben zu, ihre Rechte nicht zu kennen. Auch gibt es die Sprachbarriere, selbst wenn ein Drittel der Internet-Kunden in der Lage ist, in einer Fremdsprache zu verhandeln, sollte es notwendig sein. Die Händler hingegen bemängeln, dass die Formalitäten – Mehrwertsteuer, Urheberrecht, Ökosteuer – im Fall von Kunden aus unterschiedlichen Ländern zunehmen. Notwendig ist, diesbezüglich die Regeln für den Binnenmarkt zu vereinfachen und zu harmonisieren. Brüssel will in diesem Bereich aktiv werden und vor allem ein einheitliches 14-tägiges Rückgabe-Recht durchsetzen. Dabei soll es nicht notwendig sein, dass der Käufer die Rückgabe begründen muss. Das geplante Regelwerk sieht auch vor, dass die Lieferzeit 30 Tage nicht überschreiten soll. Im Fall von Verzögerungen oder bei Nichtlieferung soll dem Käufer das Geld innerhalb von acht Tagen zurückerstattet werden.
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tags: Europäische Union, Internet
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