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Das christliches Kreuz, das in katholisch geprägten Ländern im Klassenzimmer staatlicher Schulen hängt, ist nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar: Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden.
Die Richter gaben einstimmig einer aus Finnland stammenden Italienerin Recht. Sie war zuvor vergeblich durch alle Instanzen der italienischen Justiz gegangen, um ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten zu lassen.
Das Kruzifix im Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schüler, entschied der
Europäische Menschengerichtshof eintimmig; zudem werde den Eltern die Freiheit genommen, ihre Kinder nach ihren Überzeugungen zu erziehen.
Das Urteil löste in Italien Entrüstung aus.
Die Regierung in Rom kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an.
Der Vatikan äußerte sich zunächst nicht. Doch ein Mitglied der italienischen Bischofskonferenz betonte, dass das Kruzifix auch kulturelle und erzieherische Funktion habe; es zu beseitigen, wäre unverantwortlich.

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tags: Gesellschaft, Religion