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Der wegen Völkermords angeklagte einstige bosnische Serbenführer Radovan Karadzic darf sich vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag nicht mehr selbst verteidigen. Mit seinem Boykott des Verfahrens habe er dieses Recht verwirkt, entschied der Gerichtshof und wies ihm einen Pflichtverteidiger zu. Da sich dieser erst einarbeiten muss, wurde der Prozess bis zum 1. März unterbrochen.
Karadzic ist wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in elf Fällen angeklagt. Er gilt als einer der Hauptverantwortlichen für den gewaltsamen Tod zehntausender Menschen und die Vertreibung von etwa zwei Millionen Menschen im Bosnienkrieg von 1992 bis 1995.
Karadzic hat die Anklage zurückgewiesen.
Seit der Eröffnung des Prozesses am 26. Oktober weigert er sich, zur eigentlichen Verhandlung vor den Richtern zu erscheinen.
Er sitzt in der UN-Haftanstalt Haagland im Haager Stadtteil Scheveningen.
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tags: Justiz, Kriegsverbrechen, Radovan Karadžić
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